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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge. Anders lautende Vereinbarungen, die diese AGB ganz oder teilweise verändern, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich vereinbart und von den Vertragsparteien unterzeichnet wird.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1

Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2

Alle Entwürfe und Endprodukte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3

Die Entwürfe und Endprodukte dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Firma Barlabs weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Firma Barlabs eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

1.4

Die Firma Barlabs überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5

Die Firma Barlabs hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt die Firma Barlabs zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

1.6

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Angebote und Preise
2.1

Entwürfe und Endprodukte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung wird durch die Firma Barlabs im Voraus festgelegt, wobei entweder ein Festpreis oder ein vom Arbeitsaufwand abhängender Preis genannt wird. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2

Werden die Entwürfe später in größerem Rahmen als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Firma Barlabs berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.3

Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Firma Barlabs für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.4

Die Angebote von der Firma Barlabs sind unverbindlich. Alle Zahlungen erfolgen in Euro.

2.5

Preiserhöhungen während der Mindestvertragsdauer bei zeitlich gebundenen Verträgen sind ausgeschlossen.

3. Fälligkeit der Vergütung
3.1

Sämtliche Vergütungen, die aus Verträgen mit der Firma Barlabs entstehen, sind gemäß des jeweiligen Angebotes zu entrichten. Die Fakturierung erfolgt entweder zu 50% im Voraus und 50% nach Abnahme oder bei Aufträgen größeren Umfangs nach Ableistung eines gewissen Arbeitsspektrums.

3.2

Bleibt der Kunde länger als 14 Tage mit einer oder mehreren Zahlungen im Rückstand, behalten wir uns vor, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden die Leistungen bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen. Produkte (Designs, Scripte, etc.) werden erst nach vollständig erbrachter Zahlung seitens des Kunden an den Kunden ausgeliefert.

3.3

Bei Überschreitung des Zahlungsziels erhebt die Firma Barlabs eine Mahngebühr von € 8,00. Weiterhin ist die Firma Barlabs berechtigt, Verzugszinsen von 4% über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4. Sonderleistungen
4.1

Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung des Endproduktes werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

5. Eigentumsrechte
5.1

An Entwürfen und am Endprodukt werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2

Die Firma Barlabs ist nicht verpflichtet, einzelne Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Firma Barlabs dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.

6. Haftung
6.1

Die Firma Barlabs verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, etc. sorgfältig zu behandeln. Die Firma Barlabs haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

6.2

Die Firma Barlabs verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

6.3

Sofern die Firma Barlabs notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Die Firma Barlabs haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.4

Für die wettbewerbs- und warenzeichen-rechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Firma Barlabs nicht.

6.5

Die Firma Barlabs haftet gegenüber seinen Kunden nicht für Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich der Schäden für Verluste durch Arbeitsunterbrechungen, Computerausfall oder -störungen sowie sonstigen Schäden oder Verlusten jedweder Art, außer diese Schäden sind nachweislich durch Organe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

6.6

Die Firma Barlabs übernimmt keine Haftung bei Störungen im Internet.

6.7

Die Firma Barlabs haftet nicht für den Inhalt des Vertragspartners.

6.8

Die Firma Barlabs ist nicht zur inhaltlichen Überprüfung des Angebotes des Vertragspartners verpflichtet.

6.9

Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1

Der Vertrag tritt durch die schriftliche (postalische) Auftragserteilung in Kraft. Da in der Regel die Arbeit an den vereinbarten Dienstleistungen unverzüglich aufgenommen wird, ist ein Widerruf nicht möglich.

7.2

Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung im Bereich Design sind ausgeschlossen. Reklamationen bezüglich der Umsetzung einer Programmierungsdienstleistung sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Firma Barlabs geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Wünscht der Arbeitgeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma Barlabs behält den Vegütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Firma Barlabs eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Firma Barlabs auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geldentmachtung eines weiterführenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Firma Barlabs übergebenen Vorlagen - egal welcher Art - berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber der Firma Barlabs von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen
9.1

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Barlabs

9.2

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
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